Dies bedeutet vereinfacht ausgedrückt : je höher der Invaliditätsgrad ausfällt, desto mehr Entschädigung erhalten Sie. Dies bringt natürlich Vorteile bei hohen Invaliditätsgraden, sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei Unfallversicherungen mit geringen Versicherungssummen für "kleine" Schäden dann auch "weniger" geleistet wird.
Achten Sie deshalb nicht nur auf die Vollinvaliditätssumme, sondern auch auf eine vernünftig bemessene Grundversicherungssumme. Bei 100% Invalidität erhalten Sie also maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Bemessungsgrundlage für die Invaliditätsleistung ist die sogenannte Gliedertaxe.
In der Gliedertaxe ist ein fester Prozentsatz für die Versicherungsleistung festgelegt.
Beispielsweise erhöht sich bei einer Grundsumme von 100.000 EURO durch eine Progression von 500% die maximale Versicherungsleistung auf 500.000 EURO.
Hier noch eine Faustregel zur Bestimmung der Versicherungssumme.
Die Versicherungssumme sollte mindestens betragen:
bei Berufstätigen:
Alter 18 bis 40: das sechsfache Brutto-Jahreseinkommen
Alter 40 bis 50: das fünffache Brutto-Jahreseinkommen
Alter 50 bis 60: das vierfache Brutto-Jahreseinkommen
bei Hausfrauen/-männer: mindestens 150.000 Euro
für Kinder, Auszubildende, Studenten: mindestens 150.000 Euro
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