Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht:

 

- der versicherten Person (Fahrer/in)

 

Dieser Versicherungsschutz gilt bei der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen auf abgesperrten Rennstrecken innerhalb Europas. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu eventuell bestehenden Privathaftpflichtversicherungen und/oder Veranstalterhaftpflicht-Versicherungen.

 

- Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden.

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Fahrer, Fahrzeughalter und-eigentümer untereinander. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, etwaige Ansprüche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters zu befriedigen.

 

Variante 1

 

Versicherungssummen:

500.000 Euro für Personenschäden je Ereignis
150.000 Euro maximal für die einzelne Person
100.000 Euro für Sachschäden
  20.000 Euro für Vermögensschäden

 

Variante 2

 

Versicherungssummen doppelt:
1.000.000 Euro für Personenschäden je Ereignis
300.000 Euro maximal für die einzelne Person
400.000 Euro für Sachschäden
  40.000 Euro für Vermögensschäden

 

Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der unten genannten Versicherungssummen je Schadenereignis.

 

Beiträge:
Jahresbeitrag (inkl. Versicherungssteuer) für Motorrad:
275,- EUR einfach  / 490,- EUR doppelt

 

Jahresbeitrag (inkl. Versicherungssteuer) für Automobil und Kart:
330,- EUR einfach / 550,-EUR doppelt

 

Jetzt Online beantragen!

Download
Antrag Rennstreckenhaftpflichtversicherung
Antrag Motorsport Haftpflichtversicherun
Adobe Acrobat Dokument 152.1 KB